PROMA Newsletter 2020 1. Quartal

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PROMAndant

1. Ausgabe 2020
 
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2020 bringt manche Änderungen mit sich!

Das Angehörigen-Entlastungsgesetz tritt in Kraft.

Wessen Eltern oder Kinder pflegebedürftig sind, wird erst dann finanziell vom Sozialamt herangezogen, wenn das Einkommen über 100.000 Euro im Jahr liegt. Vor dem Vermögensverzehr bei einem betroffenen Elternteil schützt dies freilich nicht, weshalb entsprechende Vorsorge nach wie vor sinnvoll ist.
 
Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird um 0,1 % auf 2,4 % gesenkt. Diese Beitragssenkung ist bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur Gesetzlichen Krankenkasse steigt von jetzt 0,9 % auf 1,1 %. Von Kasse zu Kasse kann es hier deutliche Abweichungen geben, der Satz kann auch identisch zum Vorjahr bleiben.
 
Die Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung steigt von 17.500 Euro auf 22.000 Euro.
 
Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt auf 5.172 Euro.
 

Gesetzliche Rentenversicherung – Vorsicht, das ist ein Bruttobetrag!

Seit 2002 erhält jeder gesetzlich Rentenversicherte, der das 27. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens fünf Jahren einzahlt, einmal im Jahr eine Renteninformation. In dieser wird unter anderem ausgewiesen, welchen Rentenanspruch Sie bereits angesammelt haben und – das ist die größere Zahl – welche Rente man Ihnen prognostiziert, wenn Sie weiterhin wie bisher verdienen. Seit die Renteninformation regelmäßig verschickt wird, freuen sich Versicherte an den immer größer werdenden Zahlen. Dabei beachten Sie nur eine nicht unwesentliche Kleinigkeit meist nicht: Die Zahl, die da steht, ist ein Bruttobetrag! Eigentlich ist das auch klar, wenn man sich einen Moment Zeit nimmt, darüber nachzudenken. Die Beiträge werden ja schließlich auch vom Bruttogehalt abgezogen. Wie beim Bruttogehalt gehen dann noch Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung ab und auch mit einem Abzug für Steuer und Solidaritätszuschlag muss gerechnet werden. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2002 stellte fest, dass die gesetzliche Altersrente grundsätzlich steuerpflichtig ist (2 BVL 17/99). Im Zuge der anschließenden Einführung des Alterseinkünftegesetzes 2005 wurde auch eine stufenweise Anhebung des zu versteuernden Anteils der Rente eingeführt. Ab dem Jahr 2040 werden Renten zu 100 % steuerpflichtig sein. Neben dieser grundsätzlichen Steuerpflichtigkeit der Rente an sich,  muss natürlich noch der jährliche Grundfreibetrag es Rentners berücksichtigt werden. Dieser beträgt derzeit 9.168 Euro bei Alleinstehenden. Bezieht ein Rentner aktuell also mehr als 764 Euro Rente monatlich, werden Steuern fällig. Wie es ab 2040 aussehen wird, kann heute natürlich noch niemand sagen. Weshalb so bereitwillig davon ausgegangen wird, dass der in der Renteninformation ausgewiesene Betrag zur freien Verfügung stünde, ist schwer zu sagen. Evtl. liegt es an der verbreiteten Gewohnheit, nur sein Nettoeinkommen zu beachten – oder die Höhe des Betrages wird als Nettoeinkommen wahrgenommen, da der Betrag ja tatsächlich so eingepreist werden könnte. Die böse Überraschung kommt dann im Alter. Unser nachstehendes Beispiel zeigt deutlich auf, wie man selbst bei einem guten Einkommen mit einer Bauchlandung in den dritten Lebensabschnitt starten kann.
 
Nehmen Sie dieses Problem nicht auf die leichte Schulter und sprechen Sie es auch bei Angehörigen an.

Wir stehen gerne bei allen Fragen zu Altersvorsorge, Zinstief etc. zur Verfügung.
Für Sie und Ihre Anliegen sind wir immer da – versprochen!


 

Spaziergang in der Arbeitspause ist nicht unfallversichert


Arbeitnehmer sind gesetzlich unfallversichert, solange Sie eine betriebsdienliche Tätigkeit verrichten. Spazierengehen in einer Arbeitspause ist keine Haupt- oder Nebenpflicht aus dem Beschäftigungsverhältnis eines Versicherten, sondern stellt eine eigenwirtschaftliche Verrichtung dar. Verunglückt ein Versicherter hierbei, ist dies daher kein Arbeitsunfall im Sinn der gesetzlichen Unfallversicherung. Zu dieser Entscheidung kam das hessische Landessozialgericht in  einem Urteil vom 24.07.2019.

Unser Tipp: Eine private Unfallversicherung.
 
Sie Haben Fragen zu diesem Thema?
Kontaktieren Sie uns, wir sind gerne für Sie da!


 

Und plötzlich ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Sie…

Die Zahlen sprechen für sich:
4,5 Millionen Ermittlungsverfahren haben die Staatsanwaltschaften 2013 abgeschlossen und die Gerichte sprachen 755.935 Verurteilungen in Strafverfahren aus. Auch Sie als Unternehmer und Ihre Mitarbeiter sind da einer Vielzahl von strafrechtlichen Risiken ausgesetzt. Oft genügt der bloße Verdacht einer Straftat, damit die Staatsanwaltschaft ermittelnd tätig wird. Sie können sich das für Ihr Unternehmen nicht vorstellen? Hier einige Beispiele aus dem Praxisalltag:
 
Bei Dachdeckerarbeiten stürzt ein nicht gesicherter Dachdeckergehilfe ab und zieht sich dabei schwere Verletzungen zu. Die zuständige Berufsgenossenschaft leitet ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Inhaber des Betriebs ein, da ihm der Verstoß gegen die Unfallverhütungsvorschriften vorgeworfen wird. Die Staatsanwaltschaft leitet ein Strafverfahren wegen Körperverletzung ein.
 
Ein Bäckermeister trennt sich im Streit von einem Gesellen. Dieser erstattet mit dem Vorwurf Anzeige, dass in der Bäckerei regelmäßig gegen das Nachtbackverbot verstoßen worden sei. Gegen den Bäckermeister wird ein Verfahren wegen eines Vergehens gegen das Gesetz über die Arbeitszeit in Bäckereien eingeleitet.
 
Der Geschäftsführer einer GmbH verkauft ein Grundstück der Gesellschaft unter dem eigentlichen Wert an eine befreundete Firma, mit der man seit Jahren Geschäftsbeziehungen unterhält. Gegen ihn wird wegen des Vorwurfs der Hinterziehung von Kapitalertragsteuer ermittelt.
 
Körperverletzung, Untreue, Lohnwucher, Steuerhinterziehung, Umweltverschmutzung, Gläubigerbegünstigung, Betrug... an möglichen Straftaten, die einem vorgeworfen werden können, mangelt es wahrlich nicht. Verstoßen Ihre Mitarbeiter auch ohne Ihren Auftrag gegen Gesetze, stehen Sie als Führungskraft meist mit in der Verantwortung.
Was sind die Folgen? Negative Presse, psychischer Druck sowie gegebenenfalls Umsatzausfall durch eine Betriebsstilllegung. Zudem entstehen hohe Kosten für eine professionelle Strafverteidigung, zumal die Verteidigung durch einen spezialisierten Strafverteidiger in diesen oft komplexen Fällen unerlässlich ist.
 
Sichern Sie sich und Ihre Mitarbeiter gegen dieses finanzielle Risiko ab!

Gerne beraten wir Sie zum Zusammenspiel von Spezial-Straf-Rechtsschutz, AGG-Haftpflicht und anderen Versicherungssparten, die hier zum Tragen kommen können.
 

Haben sich Änderungen ergeben?

  • Nachwuchs, Heirat
  • Beginn/Ende Studium bzw. Ausbildung
  • Arbeitgeber- Berufswechsel
  • Einkommensänderung
  • Anbau, Umbau
  • … 



Bitte teilen Sie uns Ihre Änderungen mit, gerne auch online:
https://proma-vm.de/online-service/kontakt.html

 
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Impressum

PROMA Versicherungsmakler  GmbH & Co. KG 

Messerschmittstrasse 6a
89343 Jettingen-Scheppach

E-Mail info@proma-vm.de
Telefon +49 (0)8225 / 30 77 3 0
Telefax +49 (0)8225 / 30 77 3 200

Geschäftsführer:
Werner Biberacher & Christina Jasmer & Gerhard Biberacher (V.i.S.d.PG)
 
Handelsregister:
MM HRA 1998 

Umsatzsteuer ID-Nr.:
DE 198 146 967
 
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