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PROMA-Newsletter 15 | April 2024 | http://proma-vm.de | | ||
PROMA-Newsletter2. Ausgabe 2017 |
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Unfallschutz für Praktikanten, Ferienjobber & Co.Ferienjobber und Praktikanten sind wie alle anderen Arbeitnehmer auch bei Arbeits- und Wegeunfällen gesetzlich unfallversichert. Diese Absicherung hat aber Lücken.
Beweislast bei ÜberspannungsschadenDas Amtsgericht (AG) Wesel hat mit Urteil vom 5. Januar 2017 (5 C 101/15) entschieden, dass sich ein Versicherer nicht auf Leistungsfreiheit bei Mitversicherung von Blitz- und Überspannungsschäden berufen kann, wenn ein solches Schadenereignis mit großer Wahrscheinlichkeit eingetreten ist. Dann ist es vielmehr seine Sache, das Gegenteil zu beweisen.
Krank im Ausland? Das kann sehr, sehr teuer werden... Sorgen Sie lieber vor!So vergleichbar die Beiträge sind, so unterschiedlich kann der Schutz ausfallen. Prüfen Sie daher vor Abschluss immer mindestens folgende Punkte:
Beachten Sie bitte, dass bei längeren Reisen (mehr als sechs Wochen, z. B. Weltreise, Travel & Work Trips u. ä.) nur spezielle – auf längere Aufenthalte ausgelegte – Tarife die gewünschte Deckung liefern können. Auch hier können wir natürlich helfen.
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ImpressumPROMA Versicherungsmakler GmbH & Co. KGMesserschmittstrasse 6a89343 Jettingen-Scheppach E-Mail info@proma-vm.de Telefon +49 (0)8225 / 30 77 3 0 Telefax +49 (0)8225 / 30 77 3 200 Geschäftsführer: Werner Biberacher & Christina Häußler & Gerhard Biberacher (V.i.S.d.PG) Handelsregister: MM HRA 1998 Umsatzsteuer ID-Nr.: DE 198 146 967 |
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