PROMA Newsletter 2017 1. Quartal

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Proma Versicherungsexperte

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Voraus denken - elementar versichern

20 .. Ausgabe ..
 
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Zusatzabrechnung eines Gutachters

Das Landgericht (LG) Stuttgart hat mit Urteil vom 26. Januar 2017 entschieden (5 S 239/16), dass der Versicherer des Schädigers nicht die Kosten einer von einem Sachverständigen erstellten Reparaturbestätigung zu tragen hat, wenn ein Geschädigter sein Fahrzeug nicht in einer Werkstatt reparieren lässt. Damit wurde eine Entscheidung der Vorinstanz bestätigt.
 

Überschwemmung im Auto

Das Amtsgericht (AG) Krefeld hat mit Urteil vom 27. Januar 2016 entschieden (6 C 456/09), dass der Fahrzeughalter keinen Anspruch darauf hat, dass ihm sein Teilkaskoversicherer für das Schaden-ereignis Versicherungsschutz gewährt, wenn der Motor eines Autos beschädigt wird, weil dessen Fahrer in eine Überschwemmung hineingefahren ist.
 

Haben Ihre Kinder im letzten Jahr eine Ausbildung begonnen?

Gratulation, dann ist nun i.d.R. die Probezeit geschafft! Spätestens jetzt dürfen Sie davon ausgehen, dass der berufliche Weg Ihres Nachwuchses für die nächsten Jahre recht klar vorgegeben ist. Wir empfehlen dringendst, nun auch das wichtige Thema der Arbeitskraftabsicherung anzugehen. Das junge Alter und der in der Regel noch gute Gesundheitszustand sorgen für relativ preiswerten Schutz ohne Einschränkungen. Einen besseren Zeitpunkt wird es nicht mehr geben. Ein wichtigeres Vorsorgethema gibt es für Ihr Kind derzeit nicht. Lassen Sie uns dieses Thema bitte gemeinsam besprechen.

 
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Impressum

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Telefon +49 (0)8225 / 30 77 3 0
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